Die Schlüssel-Posse von Uckerland. Oder etwas über Atheismus


Eigentlich ist es wirklich eine Posse. In Uckerland (das liegt im Norden Brandenburgs) gibt es eine Kirche, zu der der Pastor keinen Schlüssel hat.
Wie das kommt? Nun, diese Kirche – dereinst von Adligen zum Lobe Gottes errichtet – wurde nach dem Kriege mitsamt dem übrigen Vermögen jenes Adligen enteignet und fiel der Kommune zu.
Und verfiel. Ihr Zustand war dramatisch schlecht. Der sozialistische Staat hatte nix übrig für derlei.
Auf Initiative der Kirchgemeinde, der sich später auch andere anschlossen, die Kommune beispielsweise und auch das Land, sogar der Bund, wurde jene Kirche dennoch wieder hergerichtet. Für über eine Million Euro.
Spender fanden sich, um der Kirchgemeinde eine Orgel zu stiften, viele ehrenamtliche Arbeit wurde geleistet, Kirchengestühl wurde als Dauerleihgabe an die Kirchgemeinde gegeben. (An den Bänken klebt mittlerweile „Gemeinde Uckerland“ was soviel heißen soll wie: das gehört jetzt auch der Kommune).
Soweit, so schön oder unschön.

Nun jedoch gibt es eine Situation, die seltsam klingt, aber vielleicht doch einen tieferen Grund hat:
eine neues Schloss wurde eingebaut und die Kirchgemeinde hat nun keinen Schlüssel mehr.
Was schade ist.
Denn die gewählte Kirchenälteste jenes Ortes, die zugleich die Ortschronistin ist und über erhebliches Wissen verfügt, hat nun auch keinen Zugang mehr und kann den wenigen Touristen, die sich in jenen schönen Ort im Norden Brandenburg verirren, das Wertvollste des Ortes nicht mehr zeigen.
Das ist zwar auch eine Art Tourismusförderung.
Allerdings keine sehr kluge.
Denn die Kirchen gehören mit Abstand zum Wertvollsten, was die kleinen uckermärkischen Dörfer zum Thema Tourismus beisteuern können.

Wenn die Kirchgemeinde nun einen Gottesdienst in der ausdrücklich zum Lobe Gottes errichteten Kirche veranstalten will, oder ein Konzert, oder eine Ausstellung, muss sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Das ist schon mal witzig genug.
Dann aber soll man den Schlüssel in der Gemeindeverwaltung abholen, obwohl im Ort selbst zwei Schlüssel vorhanden sind.
Witz Nummer zwei.
Die Kirchgemeinde hat vorgeschlagen, die alte, sehr bewährte Regelung wieder einzuführen und selbstverständlich auch einen Schlüssel, besser zwei, dem Pastor und der Kirchenältesten auszuhändigen.
No way!
Antrag und Abholen. Sonst geht nix. Wir leben schließlich in einer Bürokratie.

Woraus erklärt sich solche Posse?
Sie ist auch eine Folge der atheistischen Erziehung von mehr als zwei Generationen während der DDR-Zeit.
„Kirche“ gilt als etwas „Gestriges“. Jedenfalls in den Augen einiger. Die kirchliche Tradition, die lebendige religiöse Praxis ohnehin, ist abgerissen. Schon in der dritten (!) Generation.
„Kirche“ gilt als „ein Verein unter anderen“. Neben dem Anglerverein, der Feuerwehr, dem Frauenchor und anderen Vereinen eben noch ein „Verein“.
Solches Verständnis der Welt übersieht jedoch, dass es Staats-Kirchen-Verträge gibt.
Und es übersieht, dass sich bei einer Kirche eben nicht um ein „Dorfgemeinschaftshaus“ handelt, wie man in der Verwaltung glaubt, sondern um einen für bestimmte Zwecke gewidmeten Raum.
Diese Widmung steht unter bundesgesetzlichem Schutz.
Und eine Kirche kann nur durch die Kirchgemeinde selbst entwidmet werden.
Weshalb es sich bei jener Kirche in jenem schönen Orte im Norden Brandenburgs eben nicht um ein „Dorfgemeinschaftshaus“ oder ein „Standesamt“, sondern eben um eine Kirche handelt.
Denn die ist nie entwidmet worden.
Für eine solche Entwidmung ist ein etwa zweijähriger Prozess erforderlich, zu dem Beschlüsse der örtlichen Gemeindekirchenrates, der Kreissysnode, der Landessynode gehören. Das letzte Wort hat der Bischof. Niemand kann eine Kirche entwidmen als die Kirchgemeinde selbst.
Alles dies hat im Falle dieser Kirche jedoch nicht stattgefunden.
Die Kirche steht weiterhin mitten im Dorf. Und sie ist weiterhin eine Kirche.
Nur: der Pastor und die Kirchgemeinde kommen nicht mehr hinein.
Es sei denn, sie stellen einen Antrag, setzen sich danach ins Auto und fahren etliche Kilometer, um den Schlüssel abzuholen, weil sie ja sonst nix zu tun haben, wie einige glauben, obwohl im Ort selbst Schlüssel vorhanden sind.

Ich mache diese Sache hier öffentlich.
Nicht, weil es sich um eine Bagatelle handelte oder um eine Posse, das wäre entbehrlich.
Sondern, damit man auch in anderen Gegenden Deutschlands ein Verständnis dafür entwickelt, was kirchliche Arbeit in der entkirchlichsten Region Europas (!) konkret bedeutet. Und, weil ich ein Verständnis dafür entwickeln will, was staatlich verordneter Atheismus auch 25 Jahre nach dem Fall der Mauer immer noch für fatale Folgen hat. Er führt zu einer Kulturlosigkeit, die gravierend ist. Die Unwissenheit über die eigene Tradition und Geschichte ist überaus erschreckend.
Woran man das erkennt?
An der Geschichte mit dem Schlüssel.

Über stillefinden

dies ist der blog der Kirchgemeinden im Uckerland. verantwortlich: Pfarrer Ulrich Kasparick Hetzdorf 16 17337 Uckerland mail: Hetzdorf@pek.de auch bei facebook: https://www.facebook.com/pages/Kirchen-in-Uckerland
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5 Antworten zu Die Schlüssel-Posse von Uckerland. Oder etwas über Atheismus

  1. Lothar Schaffer schreibt:

    Diese Geschichte ist einerseits unglaublich komisch und zugleich wirklich schmerzlich, weil sie eben reale nachsozialistische Wirklichkeit ist. Und es ist wirklich gut, dass sie veröffentlicht wird. Vielen, vielen Dank, lieber Ulli Kasparek. -Ich bin in den kommenden Tagen mit 30 Männern aus süddeutschland zusammen und werde Ihnen diese Geschichte vorlesen.
    Lothar Schaffer aus Berlin

  2. Gisela Teuchert-Benker schreibt:

    Unglaublich, diese Geschichte!
    Kann denn der zuständige Bischof da was machen? Oder die, die die Renovierung der Kirche bezuschusst haben? Wovor hat die Gemeinde Angst? Als Holsteinerin sage ich: Nich to glööben!

  3. Britta Hornig schreibt:

    Um welche Kirche handelt es sich eigentlich, Uckerland hat doch mehrere, oder haben die anderen alle den Sozialismus nicht überlebt? Also, ich bin Atheistin und glaube nicht, dass ich damit kulturlos bin. Jedenfalls nicht mehr als die, die den Leib und das Blut Jesu zu sich nehmen. Die verschiedenen Fördermittel kamen sicherlich auch aus Steuermitteln, wurden somit auch von mir mitfinanziert, obwohl ja atheistisch. Wo war denn der Bischof, als die Kirche auf die Kommune überging? Ich finde, in der heutigen Zeit ist Kirche nicht viel besser oder schlechter als andere Vereine, weshalb also das Beharren auf Sonderstellung? Wenn die Kommune viele Kosten trägt, hat sie auch Verantwortung und Weisungsrechte. Auch hat sicherlich nicht der Adel selbst die Kirche errichtet, sondern von anderen erbauen lassen, nicht ohne auch die Armen zwangsweise an der Finanzierung und Muskelarbeit zu beteiligen. Die Zeit sollte also ein für alle mal vorbei sein, dass Kirche meint, Vorrechte zu haben. Wer will, kann sich gern religiös betätigen, das konnte er übrigens in der DDR auch. Ich bin auch getauft, Jahrgang 1962, meine Geschwister ebenfalls. Aber niemand von uns hatte Lust auf Kirche, das war unsere eigene Entscheidung, zum Leidwesen unserer Eltern. Das war kein sozialistischer Zwang, aus dem Verein auszutreten, sondern freier Wille von uns allen und niemand von uns hatte bis jetzt Lust, wieder einzutreten. Warum also das Gejammer über neue Regeln in neuer Zeit? Tja, wenigstens den Kirchenschlüssel hatte in DDR-Zeiten noch der Pfarrer, das war ja immerhin was, oder? Und viel schlimmer, als mal eine kleine Kirche nicht auf Anhieb besichtigen zu können, finde ich in Uckerland die vielen, unerträglichen Windräder – DIE schrecken mich touristisch ab, aber darüber wird in Ihrem Blog nicht geweint. Ungeachtet dessen finde ich Ihren Blog durchaus amüsant. Mit freundlichen Grüßen!

    • stillefinden schreibt:

      Liebe Frau Hornig, danke für Ihren Beitrag. Die Kirchen in Uckerland gehören bis auf die in Wolfshagen und die in Güterberg der Evangelischen Kirchgemeinde, die von Hetzdorf aus verwaltet wird. Die Kirchgemeinde in Uckerland ist Teil der Nordkirche, die wiederum erstreckt sich von Schleswig-Holstein bis an die polnische Grenze. Verwaltungssitz ist Kiel, Bischofssitz ist Schwerin. Die Verwendung von Steuermitteln zum Beispiel für den Denkmalschutz wird in den Staats-Kirchen-Verträgen geregelt, denen sowohl die kirchlichen Parlamente (Synoden) als auch die staatlichen Parlamente zustimmen müssen, unterliegen also Grundregeln unserer Demokratie. Grundlage für diese Verträge ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

      • stillefinden schreibt:

        Die Kirche in Wolfshagen ist zwar von der Familie von Schwerin, die sie dereinst errichtet hat, um Zuge der Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet, aber nie entwidmet worden. Das ist wichtig. Denn die Widmung einer Kirche kann nur und ausschließlich durch die Kirchgemeinde, die Kreissynode, die Landessynode und schließlich durch den Landesbischof vollzogen werden. Und diese Widmung steht unter dem Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Daran kann auch eine Kommune wie Uckerland nichts ändern.

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